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Wir halten uns daran!

Unter diesem Motto machen wir uns stark, für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Um sicherzustellen, dass die Umsetzung entsprechend erfolgt und eingehalten wird, werden unsere Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Jugendlichen geschult. 
 
Nähere Informationen und eine Informations-Broschüre des Familienministeriums erhalten Sie hier.

Broschüre           Jugendschutzgesetz

Die Regeln: Was ist wann erlaubt?

  Alleine In Begleitung der Eltern In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
Unter 14 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 14 Jahre, aber unter 16 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 16 Jahre Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler

An Jugenliche unter 18 Jahren NICHT erlaubt:

Der Verkauf von Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Tabak, Wasserpfeifen Tabak, E-Zigaretten und E-Shishas.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet.